Anpassung des Schutzkonzepts für die Osteopathie
Nach dem Lockdown waren wir als Branchenverband verpflichtet, ein verbindliches Schutzkonzept zu erlassen. Unterdessen hat sich die Situation um COVID-19 etwas entschärft und die Pflicht zum Schutzkonzept besteht auf Stufe Betriebe. Wir haben das Schutzkonzept des SVO-FSO an die neue Situation angepasst. Diese Vorlage ist für die Betriebe jedoch nicht mehr verpflichtend, sondern kann je nach Ausgangslage weniger strenge Regelungen vorsehen. Im Schadenfall müsste jedoch begründet werden können, weshalb der Branchenstandard weniger streng umgesetzt wurde. Das überarbeitete Schutzkonzept liegt bei und ist auch auf der Homepage des SVO-FSO.