Sicherheitskonzept für die Osteopathie-Praxen
Gestützt auf die Grundlagen des Bundes hat der SVO-FSO ein Schutzkonzept für die Osteopathie-Praxen erlassen.
Dieses Dokument ist ab dem 27.04.2020 bis zu einem abweichenden Entscheid des Bundesrates gültig und erfüllt die Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 und Art. 6a Abs. 3 der COVID-19-Verordnung-2.
Die geöffneten Osteopathie-Praxen müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Sie können dafür das Konzept des SVO-FSO als Berufsorganisation der Osteopath*innen übernehmen.