Verrechnung von Kosten für Schutzmaterial
Dank dem Status im Zusatzversicherungsberiech geniesst die Osteopathie viel Vertragsfreiheit.
Tarife für die Arbeitsleistung und verwendetes Material können mit den Patient*innen völlig frei vereinbart werden.
Schutzmaterial kann den Patient*innen nach genügender Aufklärung über die Kostenfolge völlig frei in Rechnung gestellt werden.
Betreffend Schutzmaterial haben wir uns mit den wichtigsten Versicherern auf folgende Regelungen geeinigt, damit die Patient*innen rückerstattet werden.
Schutzmaterial für Therapeut*innen kann bei Bedarf im Honoraransatz inkludiert werden. Zu beachten sind dabei allfällige maximal akzeptierte Honoraransätze einiger Versicherer. Schutzmaterial für Patient*innen kann separat mit Tarif 999 (Freitext) in Rechnung gestellt werden.