Welche Akten müssen wir den Patient*innen und Krankenkassen herausgeben?
Zwischen Krankenversicherer und Osteopath*in gibt es keine direkte rechtliche Beziehung, mit den Patient*innen hingegen schon. Als Therapeut*innen dürfen und müssen wir deshalb nur den Patient*innen die Akten herausgeben. Hingegen sind wir auf das Einverständnis der Patient*innen angewiesen, wenn die Zusatzversicherung Auskünfte und persönliche Daten anfragt. Die Folgen einer Verweigerung tragen die Patienten*innen selbst (wenn sie keine Rückerstattung erhalten, weil sie dafür notwendige Informationen nicht preisgeben wollen).