Verpflichtung zur Weiterbildung
Für alle Osteopathie-Praktizierenden ist die Weiterbildung eine ethische Pflicht, zudem auch eine Verpflichtung für die Rückerstattung der Kosten durch Zusatzversicherungen an die Patienten.
Als Aufsichtsorgan für die Weiterbildung amtet die Kontrollkommission für die Weiterbildung (KKWB). Die KKWB validiert jede Weiterbildung, welche von den Mitgliedern von SuisseOsteo absolviert wird. Diese Kontrolle wird einmal jährlich, jeweils am Ende eines akademischen Jahres durchgeführt.
Die Ziele sind:
Als Aufsichtsorgan für die Weiterbildung amtet die Kontrollkommission für die Weiterbildung (KKWB). Die KKWB validiert jede Weiterbildung, welche von den Mitgliedern von SuisseOsteo absolviert wird. Diese Kontrolle wird einmal jährlich, jeweils am Ende eines akademischen Jahres durchgeführt.
Die Ziele sind:
Die Gesundheit von Patient*innen und der Bevölkerung zu fördern und zu verbessern
Die im Studium erworbenen osteopathischen Kenntnisse zu erhalten und unter Berücksichtigung neuster wissenschaftlicher, medizinischer und osteopathischer Erkenntnisse aufzufrischen;
Interesse für Forschung und Lehre zu wecken;
Kontakte und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems zu fördern und zu stärken.