Osteopathie im Alter
Die Osteopathie bietet eine hervorragende Möglichkeit, Senior*innen schonend zu behandeln und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Alle Menschen sind zufrieden, wenn sie im Alter möglichst gesund bleiben können. Das Älterwerden bringt aber oft gesundheitliche Probleme mit sich.
Die osteopathische Behandlung kann begleitend zu den gängigen schulmedizinischen Massnahmen oder als eigenständiger therapeutischer Ansatz erfolgen. Das Ziel ist es, Schmerzen und Symptome zu lindern, das Wohlergehen des*der Patient*in zu verbessern oder die Behandlung durch andere kompetente Gesundheitsfachperson zu begünstigen.
Osteopath*innen, die Mitglied des SVO sind, verfügen über die nötige Ausbildung und Fähigkeit den*die ältere*n Patient*in kompetent und vollumfänglich zu behandeln. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den medizinischen Leistungserbringern ist eine Selbstverständlichkeit.
Wann ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?
Die Liste von möglichen Behandlungsgründen ist vielfältig. Probleme am Bewegungsapparat, Gleichgewichtsprobleme und Inkontinenz gehören zu den häufigsten Konsultationsgründen im Alter.
Bei Unklarheit ist ein persönliches Gespräch mit dem*der Osteopath*in hilfreich um zu entscheiden, welche Erfolgschancen eine Therapie hat.
Bei folgenden Symptomen ist eine osteopathische Behandlung von grossem Nutzen (Liste ist nicht abschliessend):
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Problemen am Bewegungsapparat wie Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Schulterschmerzen, Fuss- und Knieschmerzen, Gangstörungen, Hüftbeschwerden (Arthrose und rheumatische
Erkrankungen in Begleitung einer medizinischen Betreuung) -
Kopfschmerzen, Schwindel, Schmerzen am Kiefergelenk
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Behandlungen vor/nach Operationen (Operationsvorbereitung, Narbenbehandlung)
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Schluckproblemen, Verdauungsstörungen, Reizdarm u.s.w.
Gut zu wissen
Um eine*n Osteopath*in zu konsultieren, der*die Mitglied des SVO ist, benötigen Sie in der Regel keine ärztliche Verordnung.
Eine osteopathische Behandlung wird in der Regel teilweise oder ganz von der Komplementärversicherung rückvergütet. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren.
Medizinische Berichte, Röntgenbilder oder CD's eines MRI helfen dem*der Osteopath*in, sich ein genaues Bild über die bisherigen medizinischen Massnahmen zu machen. Bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit.